GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG | BONN
Wir erstellen für Sie Ihre Gefährdungsbeurteilungen:
Benötigen Sie Unterstützung beim Schreiben der rechtlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung für Ihr Unternehmen in Bonn? Grundsätzlich sind Arbeitgeber z. B. durch § 5 ArbSchG dazu verpflichtet, die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen je nach Art der Tätigkeit zu beurteilen.
Wenn Sie bei uns eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen, steht Ihnen jährlich ein fester Stundenumfang zur Verfügung. Diese Stunden können Sie unter anderem frei für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen durch uns verwenden. Sollten diese Stunden nicht ausreichen, gibt es einen festen Stundensatz und wir vereinbaren zuvor pauschal, welche Kosten auf Sie zukämen.
Bitte beachten Sie, dass wir die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ausschließlich im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung Ihres Unternehmens anbieten. Mehr dazu erfahren Sie über den Button in der unteren blauen Textbox. Wir freuen aus darauf, Ihnen bei Fragen weiterzuhelfen.
Wie läuft das ab? Preise? Kontakt?
Klicken Sie unten auf den Button (…mehr dazu), um auf unsere Seite zur sicherheitstechnischen Betreuung zu gelangen.