Gefährdungsbeurteilung Bornheim

GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG | BORNHEIM

Professionelle GBU für Ihr Unternehmen in Bornheim:
– persönlich, rechtssicher & bezahlbar – 

Die Gefährdungsbeurteilung schafft einen Überblick über mögliche Risiken am Arbeitsplatz und hilft dabei, passende Schutzmaßnahmen für Ihre Beschäftigten festzulegen. Sie ist daher ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes und nach § 5 ArbSchG für Arbeitgeber verpflichtend.

Als Kunde unserer sicherheitstechnischen Betreuung können Sie den jährlich festgelegten Stundenumfang unter anderem für die Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen einsetzen. Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt Sie dabei fachkundig. Falls der vorhandene Stundenumfang nicht ausreicht, können zusätzliche Leistungen zu einem festen Stundensatz vereinbart werden.

Die Erstellung einer GBU ist bei Kosima ausschließlich im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung Ihres Unternehmens möglich. Eine separate Beauftragung nur für die GBU bieten wir nicht an. Nutzen Sie bei Interesse gerne unser Anfrageformular.

Kommt Ihnen das bekannt vor?

  • Wer ist Ihre bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit?
  • Zeigen Sie mir Ihre Gefährdungsbeurteilungen.
  • Wer sind Ihre Ersthelfer und Brandschutzhelfer?

Spätestens bei einer Prüfung durch die Berufsgenossenschaft oder Behörde wird es ernst.

Im Alltag fehlt oft die Zeit, sich um alle Anforderungen im Arbeitsschutz zu kümmern. Genau hier unterstützen wir Sie.

Mit einer externen sicherheitstechnischen Betreuung übernehmen wir für Sie:

  • Bestellung ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Dokumentation & Protokolle
  • Moderation von ASA-Sitzungen
  • Unterstützung bei Unterweisungen
  • Vorbereitung auf Prüfungen durch Behörden & BG

– Praxisnah, verständlich und zuverlässig umgesetzt – 

Warum unsere Kunden mit uns zusammenarbeiten:

  • Persönlicher Ansprechpartner (keine Hotline)
  • Regional vor Ort im Rhein-Erft-Kreis & Bornheim
  • Feste Betreuung – kein ständiger Wechsel
  • Transparente Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
  • Online-Terminbuchung direkt mit Ihrer Fachkraft

Was kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Kosten hängen von der Betriebsgröße und Branche ab.

Typisch für kleine und mittlere Unternehmen:

  • ca. 60-95 € pro Stunde (u. a. abhängig vom Stundenvolumen)
  • planbare Betreuung über ein jährliches Stundenkontingent

Beispielrechnung:

30 Beschäftigte (Vollzeitäquivalent = Teilzeitkräfte zählen nur anteilig) und Gruppe III = 0,4 Std. Grundbetreuung durch die Sifa pro Mitarbeiter und Jahr gem. DGUV Vorschrift 2; Preis: 30 Mitarbeiter x 0,4 Std. = 12 Std. im Jahr x 70 € = 840,- € im Jahr (als Flatrate mit 12 Std. im Jahr, erwünschte Zusatzstunden können nach Aufwand mit festem Stundensatz hinzugebucht werden)

In 2 Minuten zu Ihrem Angebot:
Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns kurzfristig mit einer Einschätzung für Ihren Betrieb.

Schnell, unverbindlich und ohne Verpflichtung

Rückmeldung meist innerhalb von 24 Stunden

Angebots-Formular:

Fragen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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