Professionelle GBU für Ihr Unternehmen in Weilerswist: – persönlich, rechtssicher & bezahlbar –
Eine Gefährdungsbeurteilung macht mögliche Gefährdungen im Arbeitsalltag sichtbar und unterstützt Sie dabei, geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen. Sie trägt damit wesentlich zu einem funktionierenden Arbeitsschutz bei. Nach § 5 ArbSchG müssen Arbeitgeber die mit den jeweiligen Tätigkeiten verbundenen Gefährdungen beurteilen.
Bei einer sicherheitstechnischen Betreuung durch Kosima können Sie den jährlich vereinbarten Stundenumfang unter anderem für die Erstellung Ihrer GBU einsetzen. Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt diese Aufgabe fachkundig und praxisnah. Sollte zusätzlicher Aufwand entstehen, können weitere Stunden zu einem festen Stundensatz vereinbart werden.
Wir bieten die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen ausschließlich im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung Ihres Unternehmens an. Eine separate Beauftragung für eine einzelne GBU ist daher nicht möglich. Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns gerne über das untenstehende Formular schreiben.
Kommt Ihnen das bekannt vor?
Wer ist Ihre bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Zeigen Sie mir Ihre Gefährdungsbeurteilungen.
Wer sind Ihre Ersthelfer und Brandschutzhelfer?
Spätestens bei einer Prüfung durch die Berufsgenossenschaft oder Behörde wird es ernst.
Im Alltag fehlt oft die Zeit, sich um alle Anforderungen im Arbeitsschutz zu kümmern. Genau hier unterstützen wir Sie.
Mit einer externen sicherheitstechnischen Betreuung übernehmen wir für Sie:
Bestellung ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
Dokumentation & Protokolle
Moderation von ASA-Sitzungen
Unterstützung bei Unterweisungen
Vorbereitung auf Prüfungen durch Behörden & BG
– Praxisnah, verständlich und zuverlässig umgesetzt –
Warum unsere Kunden mit uns zusammenarbeiten:
Persönlicher Ansprechpartner (keine Hotline)
Regional vor Ort im Rhein-Erft-Kreis & Weilerswist
Feste Betreuung – kein ständiger Wechsel
Transparente Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
Online-Terminbuchung direkt mit Ihrer Fachkraft
Was kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Kosten hängen von der Betriebsgröße und Branche ab.
Typisch für kleine und mittlere Unternehmen:
ca. 60-95 € pro Stunde(u. a. abhängig vom Stundenvolumen)
planbare Betreuung über ein jährliches Stundenkontingent
Beispielrechnung:
30Beschäftigte(Vollzeitäquivalent = Teilzeitkräfte zählen nur anteilig) und Gruppe III = 0,4 Std. Grundbetreuung durch die Sifa pro Mitarbeiter und Jahr gem. DGUV Vorschrift 2; Preis: 30 Mitarbeiter x 0,4 Std. = 12 Std. im Jahr x 70 € = 840,- € im Jahr (als Flatrate mit 12 Std. im Jahr, erwünschte Zusatzstunden können nach Aufwand mit festem Stundensatz hinzugebucht werden)
In 2 Minuten zu Ihrem Angebot: Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns kurzfristig mit einer Einschätzung für Ihren Betrieb.
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