Professionelle GBU für Ihr Unternehmen in Wesseling: – persönlich, rechtssicher & bezahlbar –
Eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung bildet eine wichtige Grundlage für sichere Arbeitsplätze. Sie hilft dabei, Gefährdungen zu erkennen und geeignete Maßnahmen zum Schutz Ihrer Beschäftigten festzulegen. Arbeitgeber sind nach § 5 ArbSchG dazu verpflichtet, die Gefährdungen der jeweiligen Tätigkeiten zu beurteilen.
Im Rahmen unserer sicherheitstechnischen Betreuung können Sie den jährlich vereinbarten Stundenumfang unter anderem für die Erstellung und Bearbeitung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen nutzen. Dabei steht Ihnen unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit fachkundig zur Seite. Für zusätzlichen Aufwand kann ein fester Stundensatz vereinbart werden, wobei wir die Kosten selbstverständlich vorher mit Ihnen abstimmen.
Die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen bieten wir ausschließlich als Bestandteil der sicherheitstechnischen Betreuung Ihres Unternehmens an. Eine separate Beauftragung nur für eine GBU ist nicht möglich. Für Fragen und Anfragen steht Ihnen unser untenstehendes Formular zur Verfügung.
Kommt Ihnen das bekannt vor?
Wer ist Ihre bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Zeigen Sie mir Ihre Gefährdungsbeurteilungen.
Wer sind Ihre Ersthelfer und Brandschutzhelfer?
Spätestens bei einer Prüfung durch die Berufsgenossenschaft oder Behörde wird es ernst.
Im Alltag fehlt oft die Zeit, sich um alle Anforderungen im Arbeitsschutz zu kümmern. Genau hier unterstützen wir Sie.
Mit einer externen sicherheitstechnischen Betreuung übernehmen wir für Sie:
Bestellung ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
Dokumentation & Protokolle
Moderation von ASA-Sitzungen
Unterstützung bei Unterweisungen
Vorbereitung auf Prüfungen durch Behörden & BG
– Praxisnah, verständlich und zuverlässig umgesetzt –
Warum unsere Kunden mit uns zusammenarbeiten:
Persönlicher Ansprechpartner (keine Hotline)
Regional vor Ort im Rhein-Erft-Kreis & Wesseling
Feste Betreuung – kein ständiger Wechsel
Transparente Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
Online-Terminbuchung direkt mit Ihrer Fachkraft
Was kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Kosten hängen von der Betriebsgröße und Branche ab.
Typisch für kleine und mittlere Unternehmen:
ca. 60-95 € pro Stunde(u. a. abhängig vom Stundenvolumen)
planbare Betreuung über ein jährliches Stundenkontingent
Beispielrechnung:
30Beschäftigte(Vollzeitäquivalent = Teilzeitkräfte zählen nur anteilig) und Gruppe III = 0,4 Std. Grundbetreuung durch die Sifa pro Mitarbeiter und Jahr gem. DGUV Vorschrift 2; Preis: 30 Mitarbeiter x 0,4 Std. = 12 Std. im Jahr x 70 € = 840,- € im Jahr (als Flatrate mit 12 Std. im Jahr, erwünschte Zusatzstunden können nach Aufwand mit festem Stundensatz hinzugebucht werden)
In 2 Minuten zu Ihrem Angebot: Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns kurzfristig mit einer Einschätzung für Ihren Betrieb.
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